Glossar Indexbeschreibung |
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Eine Indexbeschreibung definiert eindeutig die Zusammensetzung eines Indexes. In folgenden Situationen werden Indexbeschreibungen benötigt:
Eine Indexbeschreibung darf grundsätzlich nur nicht-relationale Tabellenzugriffe enthalten. Bei Hierarchischen Indexbeschreibungen sind bis zu zehn Hierarchiestufen möglich. Der Ausdruck einer Indexformel darf maximal 40 Zeichen umfassen. Beispiele für legale Indexbeschreibungen: Name Name, Vorname LeftStr(Name, 5), LeftStr(Vorname, 3) PLZ + " " + Ort |